Rechtsanwalt für Erbrecht: Testament oder Erbvertrag, letzte Verfügung oder gesetzliche Erbfolge.
Wir beraten und betreuen Sie beim Übergang von Rechten und Pflichten, sowie bei der Regelung des Nachlasses eines Verstorbenen.
Bei Erbangelegenheit ist man gut beraten einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Mit freundlichen Schreiben und höflichem Bitten kommt man in diesen Angelegenheiten nur selten weiter. Wir sind sowohl in erbrechtlichen Angelegenheiten, sowie bei der Auseinandersetzung einer Erbschaft unter mehreren Erben erfahren. Oftmals tritt der Anwalt auch als Mediator und Mittler zwischen Erben auf, denn viele Probleme entstehen auch aus mangelhafter Kommunikation unter den Erben.